Wie Sie jetzt falsche Grundsteuerbescheid berichtigen können
Zur Zeit versenden die Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide für 2025. Diese basieren auf den ab 2022 neu ergangenen Grundsteuerwertbescheiden. Viele dieser Grundsteuerwertbescheide sind falsch ergangen. Schätzungen gehen von fast 80 % falschen Bescheiden aus. Wir erklären Ihnen hier in unserem Blogbeitrag, wie sie trotz Ablauf der Einspruchsfrist Ihres Grundsteuerwertbescheids auch jetzt noch dafür sorgen können, das Ihre Grundsteuer ab 2025 richtig berechnet wird. Sie vermeiden dadurch für viele Jahre zu hoch gezahlte Grundsteuern.
Dreistufiges Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer
Die Fesetzung der Grundsteuer erfolg in drei Stufen.
Zunächst wird durch das Finanzamt mit dem Grundsteuerwertbescheid (bzw. u.a. in Bayern: Bescheid über den Grundsteueräquivalenzbetrag) der Wert Ihres Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer festgestellt.
Auf der Grundlage des Grundsteuerwertbescheids (oder des Bescheids über den Grundsteueräquivalenzbetrag) wird dann der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt ermittelt.
Die Gemeinde setzt dann auf Basis des Grundsteuermessbetrags durch den Grundsteuerbescheid die Grundsteuer ab 2025 fest.
Hier nochmal zusammengefasst:
1️⃣ Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt
2️⃣ Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt
3️⃣ Grundsteuerbescheid für 2025 von Gemeinde
Der Grundsteuerwertbescheid wird auch als "Grundlagenbescheid" bezeichnet. Alle weiteren Bescheide sind "Folgebescheide".
Wenn Sie gegen die Grundsteuer ab 2025 vorgehen wollen, müssen Sie eine Änderung des Grundsteuerwertbescheids oder des Bescheids über den Grundsteueräquivalenzbetrag erreichen.
Einsprüche gegen die von den Gemeinden erlasssenen Grundsteuerbescheide wegen Fehlern in den Grundlagenbescheiden sind sinnlos. Diese werden regelmäßig durch die Gemeinden abgelehnt.
Einspruchsfrist abgelaufen Das können Sie jetzt tun
Die meisten Grundsteuerwertbescheide bzw. Bescheide über den Grundsteueräquivalenzbetrag sind in den Jahren 2022, 2023 und bis Mitte 2024 ergangen. Alle diese Bescheide waren mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Danach endet die Einspruchsfrist für diese Bescheide innerhalb eines Monats nach Ergehen der Bescheide.
Für viele Bescheide ist damit die Einspruchsfrist längst abgelaufen. Ein Einspruch kann damit gegen die Grundsteuerwertbescheide bzw. Bescheide über den Grundsteueräquivalenzbetrag als Grundlagenbescheide nicht mehr eingelegt werden.
Auch wenn ein Einspruch nicht mehr möglich ist, können fehlerhafte Grundsteuerwertbescheide bzw. Bescheide über den Grundsteueräquivalenzbetrag noch nachträglich geändert werden. Somit ist auch gewährleistet, das Fehler in den Grundlagenbescheiden auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist korrigiert werden können.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 222 Abs. 3 BewG. Die Korrekturmöglichkeit wird auch als „fehlerbeseitigende“ Fortschreibung bezeichnet.
So prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid
Grobe Schätzungen gehen davon aus, das fast 80 % aller Grundsteuerwertbescheide bzw Bescheide über den Grundsteueräquivalenzbetrag falsch sind.
Die häufigsten Fehler im Bundesmodel haben wir hier in unserem Blogbeitrag erläutert:
✅ Haben Sie Fehler in der Erklärung gemacht?
Auch im sogenannten Flächenmodell, welches von den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwendet wird, kommt es häufig zu Fehlern. Diese sind unter anderem:
- Falsche Berechnung der Wohnfläche
- Falsche Berechnung der Nutzfläche
- Verwechslung Wohnfläche mit Nutzfläche
Antrag auf Fehlerbeseitigende Fortschreibung
Haben Sie einen Fehler in Ihrem Grundsteuerwertbescheid gefunden beantragen Sie mit unseren Musteranträgen die fehlerbeseitigende Fortschreibung:
✅ Antrag auf fehlerbeseitigende Wertfortschreibung im Bundesmodell
✅ Antrag auf fehlerbeseitigende Wertfortschreibung für Baden-Württemberg
✅ Antrag auf fehlerbeseitigende Wertfortschreibung für Bayern
✅ Antrag Neuveranlagung des Steuermessbetrages für Hessen
✅ Antrag Neuveranlagung des Steuermessbetrages für Niedersachsen