Durch präzise Aufmaßtechnik Mehrwerte generieren und Steuern sparen
Ein Gastbeitrag, der nicht nur für Immobilienbesitzer/innen, sondern auch für Kreditinstitute, Investoren und Unternehmen mit Kapitalbedarf interessant ist.
Warum ein Profi beauftragt werden sollte
Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, eine Immobilie kaufen oder verkaufen zu wollen.
Händisch erstellte oder ältere und meist unvollständige Grundrisse, die nicht mehr den aktuellen Realitäten entsprechen zum Beispiel auf Grund veralteter Messmethoden, erfolgten An-,Ab-, oder Umbauten und Abweichungen von der Bauzeichnung werden von Kreditinstituten nicht akzeptiert.
Daher muss oft ein Fachmann engagiert werden, welcher sich im Detail mit einer exakten Wohnflächenberechnung auskennt und nicht nur pauschalierte, ungenaue Wohnflächenberechnungen erstellt. In der Regel handelt es sich hierbei um ein nach DIN-Norm zertifiziertes Verfahren.
Vor allem bei Immobilien mit vielen Schrägen oder Abzugsflächen kann solch eine Wohnflächenberechnung ein langwieriges und schwieriges Unterfangen darstellen, da Schrägflächen unterschiedlich als Wohnfläche angerechnet werden. Um eine der Realität entsprechende, korrekte Wohnflächenberechnung durchzuführen, müssen verschiedene Parameter beachtet werden (Raum-und Deckenhöhen, Vorsprünge, Gauben, Schrägen, Winkel, Vorschriften der Landesbauordnung, bzw. Wohnflächenverordnung, etc).
Kurzum: Eine anspruchsvolle Aufgabe, die Sie am besten einem zertifizierten Profi überlassen.
Bedeutung der Wohnflächenberechnung
Das Interesse an einer stichtagsbezogenen und genauen Wohnflächenberechnung ist groß. Eine korrekte Wohnflächenberechnung wird vor allem angesichts kontinuierlich steigender Miet- und Kaufpreise in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Häufig reichen pauschalierte und grobe Wohnflächenberechnungen dann nicht mehr aus.Selbst der TÜV geht davon aus, dass über 2/3 der ermittelten Flächen in Deutschland falsch sind.
Aber nicht nur der Mietzins und der Kaufpreis richten sich nach der Wohnfläche, sondern auch die Versicherungen. Wer eine Hausratversicherung abschließt, wird vor Vertragsabschluss immer nach der Wohnfläche gefragt. Danach richtet sich unter anderem der Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme.
Eine Baufinanzierung richtet sich ebenfalls nach der Wohnfläche. Anhand dieses Wertes ist es möglich, die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. In der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung ist der Beleihungswert von großer Bedeutung und stellt den Wert als Kreditsicherheit dar. Beim Beleihungsobjekt werden auf die langfristigen und nachhaltigen Eigenschaften unter anderem auch auf die korrekte Wohnfläche abgestellt und die spekulativen Aspekte ausgeschlossen.
Eine Immobilie dient der Bank als Sicherheit Der Beleihungswert gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG darf den Wert nicht überschreiten, der sich. Im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.
Aktuell im Fokus: Neuordnung der Grundsteuer
Für alle gilt:
Die Einheitswerte auf den 1. Januar 1935 (neue Länder) und 1. Januar 1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden.
Zur Feststellung des Grundsteuerwertes für Wohngrundstücke sind neben der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert sowie der Gebäudeart und dem Baujahr des Gebäudes insbesondere auch Wohn- und Nutzflächen von Bedeutung.
Bei der Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen kann präzise Aufmaßtechnik in Kombination mit einem zertifizierten Dienstleister Sicherheit schaffen.
Wenn bei einer Immobilie keine bemaßten Pläne mehr vorhanden sind, bietet das iisy®-Aufmaßsystem den Immobilienbesitzer/innen die Möglichkeit die entsprechenden Werte für die Grundsteuererklärung von Fachleuten ermitteln zu lassen.
Unser Gastautor Ronny Fieber:
Im Jahre 2008 gründete der Diplom-Betriebswirt Ronny Fieber das Unternehmen immobilienbesucher.de. Die DEKRA-zertifizierte Firma mit Sitz im thüringischen Jena arbeitet bundesweit mit einem angeschlossenen Sachverständigen- und Gutachtersystem für Objektbewertungen zusammen. Seid 2021 ist er Geschäftsführer der iisy GmbH – einem aufstrebende Startup für bundesweite Aufmaßerstellungen nach WoFlV bzw. DIN277.