Entnahme Erklärung PV Anlage per ELSTER
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom mehr zahlen möchte, sollte eine „Entnahme Erklärung“ an die Finanzverwaltung senden. Dies geht einfach, schnell und rechtsicher auch mit der ELSTER Lösung der Finanzverwaltung. Wir erklären hier genau was dabei beachtet werden sollte.
Voraussetzungen prüfen
Um der Umsatzbesteuerung des selbst verbrauchten Stroms zu entgehen, muss zunächst die Photovoltaikanlage aus dem "umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen" entnommen werden.
Dies erfolgt nach § 12 Abs. 3 UStG zum "Nullsteuersatz". Das heißt die Entnahme löst keine Umsatzsteuerbelastung aus.
Damit die PV Anlage ohne Umsatzsteuer entnommen werden kann, muss nach Ansicht des Finanzamtes mindestens 90 % des erzeugten Stroms privat verbraucht werden.
Aus Vereinfachungsgründen ist dabei immer dann von einer mehr als 90%igen privaten Verwendung auszugehen, wenn ein Teil des mit der Anlage erzeugten Stroms in einer Batterie gespeichert wird.
Dies gilt auch dann, wenn mit Hilfe einer Wall-Box die Autobatterie des privat genutzten Fahrzeugs aufgeladen wird; ebenso, wenn eine Wärmepumpe zusammen mit der Photovoltaikanlage betrieben wird.
Diese Vereinfachungsregelung ist auch dann anzuwenden, wenn nach der Entnahme tatsächlich mehr als 10% des erzeugten Stroms weiter veräußert wird.
Quelle: ✅Finanzverwaltung NRW
Musterantrag herunterladen
Sind die Voraussetzungen für die Entnahme zum Nullsteuersatz erfüllt, können Sie sich hier unseren Musterantrag herunterladen:
✅ Hier klicken um die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zu sparen.
Der von uns zur Verfügung gestellte Text kann dann in die spätere ELSTER Nachricht an die Finanzverwaltung kopiert werden.
Bei Elster einlogen
Melden Sie sich auf dieser Seite : ✅Elster login mit Ihren ELSTER Zugangsdaten an. Diese haben Sie vermutlich noch aus der Zeit der Erfassung der Grundsteuererklärung 2022.
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Datenübernahme aus Stammdaten
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Steuernummer eintragen und prüfen
Hier sollten Sie die Steuernummer eintragen, die Ihnen das Finanzamt für den Betrieb der Photovoltaikanlage zugeteilt hat. Diese kann sich von der Steuernummer unterscheiden, unter der Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben.
Ihre Nachricht
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Mustertext einfügen
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Als Nachricht fügen Sie bitte den Text aus unserem Musterantrag ein. Diesen finden Sie hier:
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Alles prüfen und an das Finanzamt versenden
Da keine Anhänge von der Finanzverwaltung benötigt werden, müssen Sie jetzt nur noch auf "Alles prüfen" klicken und Ihre Nachricht an die Finanzverwaltung versenden.
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