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Ermittlung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung

2022-06-26 , admin

Für die Erstellung der Grundsteuererklärung eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses, eines Mietwohngrundstücks oder einer Eigentumswohnung wird außer in Baden-Württemberg immer auch die Wohnfläche benötigt.

Wie sich diese ermittelt erklären wir hier.

Verschiedene Verfahren zur Wohnflächenberechnung

Zur Wohnflächenberechnung existieren mehrere Berechnungsmethoden, die  jedoch erheblich voneinander abweichende Ergebnisse liefern.

Wichtig: Die Wohnfläche für die Grundsteuererklärung ermittelt sich nur nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Als Wohnfläche wird die anrechenbare Grundfläche der Wohnräume eines Gebäudes bezeichnet. Dabei stimmt die tatsächliche Grundfläche nicht immer mit der Wohnfläche überein, da bestimmte Flächen abgezogen werden können. Welche Flächen wie angerechnet werden erklärt die nachfolgende Abbildung.

Mein Grundsteuerwert

Welche Räume gehören zur Wohnfläche

Zur Wohnfläche gehören laut Wohnflächenverordnung

✅ Wohnzimmer
✅ Schlaf- und Kinderzimmer
✅ Küchen
✅ Esszimmer
✅ Flure
✅ Badezimmer und WCs
✅ Neben- und Abstellräume
✅ Sauna und Fitnessräume
✅ Pool und Schwimmbad

Außerdem können auch Balkone, Wintergärten oder Terrassen ganz oder teilweise zur Wohnfläche gerechnet werden.


Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche

Nicht zur Wohnfläche gehören laut Wohnflächenverordnung

❌ Keller
❌ Abstellräume außerhalb der Wohnung
❌ Garagen
❌ Flächen mit einer Deckenhöhe von unter einem Meter (Dachschrägen)

 

Partner für die Wohnflächenberechnung

Unser Tipp:

Wollen Sie lieber einen Profi Ihre Wohnfläche ermitteln lassen dann finden Sie unter diesem Link  den passenden Partner. Diese Wohnflächenberechnung können Sie dann auch für andere Zwecke z.B. bei Bankgesprächen nutzen.