Information zur Grundsteuerreform in Berlin
Berlin wendet für die Neubewertung der Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer das Bundesmodell an.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstücks auf den Stichtag 01. Januar 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
Notwendige Angaben
Für jedes Grundstück sind folgende Angaben zu machen:
✅ Steuernummer
✅ zuständiges Finanzamt
✅ Lage des Grundstücks
✅ Grundbuchblatt (freiwillige Angabe)
✅ Flurstücksnummer
✅ Fläche des Grundstücks
✅ Miteigentumsanteil
✅ Fläche des Grund und Bodens
✅ Gebäudeflächen
✅ Gebäudealter
✅ Art der Nutzung
✅ Bodenrichtwert
Unterstützung der Senatsverwaltung
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert Eigentümer und Eigentümerinnen mit Grundbesitz in Berlin über die themenbezogene Webseite zur Grundsteuerreform.
Auf der Webseite finden sich zu den unterschiedlichen Grundstücksarten die in der Steuererklärung anzugebenden Daten.
Mittels Informations-Flyern, die auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten sind (z. B. Spezial-Flyer zu Wohnungseigentum) können sich Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt über die Grundsteuerreform und die Erklärungspflichten informieren.
Bodenrichtwerte sind unter BORIS Berlin zu finden
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