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Information zur Grundsteuerreform in Bremen

2022-05-26 , Andreas Giebel

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Bremen erhalten voraussichtlich ab Juli 2022 ein allgemeines Informationsschreiben, mit dem die Steuernummer des konkreten Grundstücks sowie allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe von der Finanzverwaltung mitgeteilt werden.

Bodenrichtwerte und Flurstücksviewer

Die Bremer Finanzverwaltung bietet  bei der Erstellung der Feststellungserklärung Unterstützung an und informiert auf ihrer Webseite unter anderem mit einem Flyer über die Erklärungspflicht und die im Rahmen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten Daten.

Für die unterschiedlichen Grundstücksarten im Grundvermögen und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind die erforderlichen Daten und ggf. die jeweilige Datenquelle aufgeführt.

Die Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1.1.2022 für in Bremen belegene Grundstücke können Grundbesitzer über das Portal BORIS (Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen und Bremen) für ihre Feststellungserklärung abrufen.

Weitere grundstücksbezogene Informationen wie die Gemarkung, Flur, die Flurstückskennzeichen (Zähler/Nenner) und die Grundstücksfläche können über den Flurstücksviewer abgefragt werden.

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