Information zur Grundsteuerreform in Sachsen
Auch für in Sachsen belegenen Grundbesitz werden die neuen Grundsteuerwerte nach den Regelungen des Bundesmodells ermittelt. Durch das Sächsische Grundsteuermesszahlengesetz wurde allerdings von den Messzahlen des Bundesmodells abgewichen und landesspezifische Grundsteuermesszahlen für in Sachsen belegenen Grundbesitz festgelegt.
Informationschreiben
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Grundbesitz in Sachsen sollen zwischen April und Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben von den jeweils zuständigen Finanzämtern erhalten.
In diesem Informationsschreiben werden alle relevanten Informationen zur Erklärungsabgabe sowie alle wichtigen Termine zusammengefasst.
Auch an die Eigentümer und Eigentümerinnen von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken wird ein Informationsschreiben versandt.
Anders als bisher müssen zukünftig nicht mehr die Pächter dieser Grundstücke, sondern die Eigentümer die Grundsteuer zahlen.
Grundsteuerportal Sachsen
Die sächsische Finanzverwaltung bietet ab dem 1.7.2022 das Grundsteuerportal Sachsen zur Informationsbeschaffung an.
Es handelt sich dabei um ein internetbasiertes Auskunftsportal.
Für in Sachsen belegenen Grundbesitz können künftig folgende grundstücksbezogene Daten im Grundsteuerportal abrufen:
✅ Gemeinde
✅ Gemarkung
✅ Gemarkungsnummer
✅ Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstückszähler und -nenner)
✅ Lagebezeichnung (wenn vorhanden)
✅ amtliche Fläche des Flurstücks
✅ Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022 (nur für Grundvermögen)
✅ Ertragsmesszahl (nur für land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Informationsangebote für bestimmte Zielgruppen
Auf der themenbezogenen Webseite der sächsischen Finanzverwaltung finden Interessierte außerdem nach Zielgruppen spezifizierte Informationsangebote für:
Mieter und Pächter