Wie sich das Baujahr bei Wohngrundstücken auf den Grundsteuerwert auswirkt
Wohngebäude werden für Zwecke der Grundsteuer im Bundesmodell grundsätzlich im Ertragswertverfahren bewertet.
Auswirkung des Baujahrs auf den Grundsteuerwert
Dahinter steckt folgende Überlegung:
Der Wert eines Wohngrundstücks lässt sich unter anderem danach bestimmen, wie viel Geld Sie damit in der üblichen „Lebensdauer“ des Wohngebäudes verdienen können.
Grundsätzlich besteht die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer aus zwei unterschiedlich gewichteten Säulen:
1️⃣ Bodenwert
2️⃣ Gebäudewert
Beim Gebäudwert ist es so, dass ein hohes Alter sich meist günstiger auf den Grundsteuerwert auswirkt. Das liegt an folgenden Gründen:
✅ geringere fiktive Miete
✅ höhere fiktive Bewirtschaftungskosten
✅ geringerer Vervielfältiger
Dies ist auch auch folgerichtig, weil sich mit einem älteren Gebäude weniger Erträge erzielen lassen, als mit einem neueren Gebäude. Hier ist der "Abzinsungssatz" um so höher, je älter das Gebäude ist. Damit soll berücksichtigt werden, das bei älteren Gebäuden sich der Wert des Grund und Bodens im Verhältnis zum Gebäudewert erhöht.
Wie im Bild gezeigt, ist bei einem Mietwohngrundstück mit einem Baujahr von 1947 der Grundsteuerwert sogar höher als bei einem Mietwohngrundstück mit dem Baujahr 2000.
Sehr deutlich erkennbar liegt dies an der unterschiedlichen Abzinsung des Bodenwerts.
▶️ Daher wichtig zu wissen:
Ein älteres Baujahr führt nicht immer auch zu einer geringeren Grundsteuer.◀️