Zuschuss für Heizöl und Pellets
Ab Mai ist es möglich, online einen Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen, wenn man Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets zum Heizen verwendet. Die Bundesländer werden die Portale schrittweise starten. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, mithilfe eines zentralen Online-Rechners zu prüfen, ob eine Antragstellung in Betracht gezogen werden sollte.
Wan kann der Antrag auf Härtefallhilfe gestellt werden?
Anträge auf Härtefallhilfe können nur Online gestellt werden. Die zentrale Antragsplattform wird von der Hamburger Finanzbehörde bereitgestellt. An diesem System beteiligen sich 13 der 16 Bundesländer. Je nach Bundesland gelten teilweise unterschiedliche Zeitpunkte ab dem die Antragstellung möglich ist.
Die Antragsstellung wird wie folgt freigeschaltet:
✅ ab dem 02. Mai 2023: Bremen und Hamburg
✅ ab dem 04. Mai 2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
✅ ab dem 08. Mai 2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen
Hier kann der Antrag Online gestellt werden
Online-Portal Driveport: Antrag auf Härtefallhilfe
Wer kann einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen?
Ab sofort kann man mithilfe eines Online-Rechners herausfinden, ob man für eine Härtefallhilfe in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen könnte. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Rechner lediglich der Information dient und die endgültige Entscheidung über die Höhe der Härtefallhilfe erst nach Einreichung des Antrags erfolgt. Die Bundesländer betonen, dass der Rechner nicht verbindlich ist und dass eine genaue Prüfung erst nach der Antragstellung durchgeführt wird.
Der Online Rechner findet sich hier:
Driveport "Brennstoffhilfe-Rechner"
Sonderweg in Bayern, Berlin und NRW
In Bayern wird die Antragstellung für die Härtefallhilfe über die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Anträge sollen ab dem 15. Mai 2023 auf folgender Webseite gestellt werden können:
Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
In Berlin ist seit dem 31. Januuar 2023 das Programm "Heizkostenhilfe Berlin" am Start. Der Antrag für einen Zuschuss lässt sich noch bis zum 30. Juni 2023 hier stellen:
Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB)
In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll "ab Mai" die Härtefallhilfe beantragt werden können. Hierfür wurde folgende Webseite eingerichtet:
Webseite des Landes NRW
Wer wird entlastet?
Die Härtefallhilfe soll private Haushalte entlasten, sowohl Eigentümer als auch Mieter, die Heizöl oder andere nicht leitungsgebundene Energieträger zur Beheizung ihrer Wohnung nutzen. Als Eigentümer lässt sich der Antrag direkt stellen. Wenn die Feuerstätte jedoch zentral von einem Vermieter oder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. In diesem Fall muss der Vermieter bestätigen, dass er die erhaltenen Härtefallhilfe an die Mieter weitergibt. Mieter können selbst keinen Antrag stellen.
Was wird bezuschusst?
Die Härtefallhilfe erstattet die zusätzlichen Kosten, die einem Privathaushalt im Jahr 2022 für geförderte Energieträger entstehen, wenn diese Kosten das Doppelte des Durchschnittswerts von 2021 übersteigen. Zur Ermittlung des Durchschnittswerts wurden Referenzpreise festgelegt:
✅ für Heizöl 71 Cent pro Liter
✅ für Flüssiggas 57 Cent pro Liter
✅ für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm
✅ für Holzhackschnitzel elf Cent pro Kilo
✅ für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo
✅ für Scheitholz 85 Euro je Raummeter
✅ für Kohle/Koks 36 Cent pro Kilo
Für die Antrag maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen kann aber auch des Bestelldatum berücksichtigt werden, wenn in 2022 bestellt wurde und die Lieferung bis spätestens Ende März 2023 erfolgt ist.
Wie hoch ist der Zuschuss
Die Härtefallhilfe ist auf höchstens 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Dabei werden 80 Prozent der Mehrkosten erstattet, vorausgesetzt der Erstattungsbetrag beträgt mindestens 100 Euro pro Haushalt.
Hier ist ein Beispiel zur Berechnung:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl und zahlt im Jahr 2022 einen Preis von 1,60 Euro pro Liter.
Die Kosten haben sich gegenüber dem Referenzpreis von 2021, der bei 0,71 Euro pro Liter liegt, mehr als verdoppelt.
Der Haushalt hat Anspruch auf eine Förderung in Höhe von:
3.000 Liter x 1,60 EUR/Liter = 4.800,00 EUR
abzgl 3.000 Liter x 0,71 EUR/Liter x 2 = 4.260,00 EUR
Es verbleiben noch 540,00 EUR. Hiervon erhält der Antragsteller einen Zuschuss von 80 %.
Die Härtefallhilfe beträgt danach 432,00 EUR.