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Grundsteuererklärung clever selbst gemacht

2022-12-24 , Andreas Giebel

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie mit unserem Softwarepartner schnell und einfach Ihre Grundsteuererklärung erledigen können und dafür kein Elster Zertifikat benötigen.

Benutzerkonto anlegen

Rufen Sie zunächst unsere Startseite www.mein-grundsteuerwert.de auf und klicken Sie dann auf "Hier Ihre Grundsteuererklärung erstellen".

Schritt 1

Login Steuererklärung

Klicken Sie dann auf "Login Steuererklärung" um mit dem Anlegen eines Benutzerkontos zu beginnen.
 

Schritt 2

Neu hier oder Anmelden

Klicken Sie dann auf "Neu hier? Registrieren", wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, oder einfach auf "Anmelden", wenn Sie sich bereits registriert haben.
 

Schritt 3

Konto erstellen

Geben Sie unter "Konto erstellen" eine gültige E-Mail Adresse und ein Passwort ein. Bitte merken Sie sich das Passwort, Sie werden es später bei jeder Anmeldung benötigen. Bestätigen Sie bitte danach die AGB und die Datenschutzbestimmungen und klicken dann auf "Registrieren". Sie erhalten kurz darauf eine E-Mail in dem Sie bitte Ihre Registrierung bestätigen.

Schritt 4

Die Anmeldung

Nachdem Sie Ihre Registrierung bestätigt haben, können Sie sich unter "Anmeldung" mit der Eingabe Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort bei unserem Softwarepartner anmelden.

Schritt 5

Das Grundstück

Nachdem Sie sich bei unserem Partner angemeldet haben, können Sie bereits erstellte Grundsteuererklärungen bearbeiten oder an die Finanzverwaltung übertragen. Haben Sie noch keine Erklärung angelegt und wollen Sie mit Ihrer ersten Grundsteuererklärung beginnen, klicken Sie bitte auf "Neues Objekt".

Schritt 6

Grundstücksart wählen

Wählen Sie nun die richtige Grundstücksart für Ihr Objekt. Die verschiedenen Grunstücksarten finden Sie auch in § 249 im Bewertungsgesetz

Folgende Grundstücksarten lassen Sich mit unserem Softwarepartner bearbeiten:

1. Einfamilienhäuser
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

2. Zweifamilienhäuser
Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3. Mietwohngrundstücke
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche   Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.

4. Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem  Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.


Manchmal können sich Zweifamilienhäuser etwas günstiger auf die Grundsteuer auswirken. Wir haben das hier bereits in einem Blogbeitrag erläutert.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Grundstücksart Ihr Grundstück gehört klicken Sie bitte auf das Fragezeichen rechts oben bei der Grundstückart. Sie erhalten dann nützliche Hinweise.

Schritt 7

Die Grundstücksadresse

Erfassen Sie nun die Daten für Ihr Grundstück. Nachdem Sie die Adresse eingetragen haben, wird automatisch das richtige Bundesland ausgewählt.

Klicken Sie dann auf "Weiter".

Schritt 8

Die Flurstücksdaten

Nun müssen Sie Ihre Grundstücksdaten erfassen. Diese finden Sie entweder in dem Anschreiben Ihres Finanzamtes oder nach Eingabe der passenden Adresse im Grundstücksportal Ihres Bundeslandes. Die Links zu den Portalen aller Bundesländer finden Sie hier in unserem Blog.

Oder einfach auf "Flurstücksdaten abrufen" klicken und Sie werden gleich von unserem Partner zu dem Grundsteuerportal Ihres Bundeslandes weiter geleitet.

Erfassen Sie die Gemarkung und das passende Flurstück sowie die Grundstücksgröße Ihres Grundstücks. Haben Sie mehr als ein Grundstück welche zusammen eine "wirtschaftliche Einheit" bilden, dann klicken Sie bitte auf "weitere Flurstücke".

Bitte achten Sie darauf Ihre Grundstücksgröße richtig zu erfassen. Die Grundstücksgröße hat einen erheblichen Einfluss auf die später zu zahlende Grundsteuer.

Bitte geben Sie hier nur die zum "Grundvermögen" gehörende Grundstücksgröße ein. Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind hier nicht zu erfassen. Zu Abgrenzug schauen Sie sich gern auch das Video hier an.

Haben Sie als Grundstücksart "Wohneigentum" ausgewählt, müssen Sie nun noch Ihren Miteigentumsanteil erfassen.

Schritt 9

Der Bodenrichtwert

Geben Sie jetzt den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück ein. Diesen finden Sie in dem Anschreiben von Ihrem Finanzamt oder in den Grundsteuerportalen der Bundesländer.

Aternativ können Sie auch einfach auf "Wert ermitteln" klicken und Sie werden gleich auf das richtige Portal Ihres Bundeslandes geleitet.

Bitte achten Sie darauf, den richtigen Bodenrichtwert zu erfassen. Gibt es unterschiedliche Bodenrichtwerte zum Beispiel für ein- , zwei oder mehrgeschossige Bebauung wählen Sie den Bodenrichtwert der zu Ihrem Gebäude passt.

Benötigen Sie hier Hilfe, klicken Sie bitte auf das "?".

Schritt 10

Das Gebäude

Wählen Sie jetzt das Jahr der Bezugsfertigkeit aus. Dieses hat sehr große Auswirkung auf den späteren Grundsteuerwert und damit auf die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Daher empfehlen wir Ihnen sich das Erläuterungsvideo hierzu genau anzusehen. Das Video können Sie sich mit einem Klick auf das "?" anzeigen lassen. Hier erhalten Sie umfangreiche Erläuterungen was unter dem "Jahr der Bezugsfertigkeit" zu verstehen ist.

Schritt 11
Schritt 12

Die Wohnfläche

Nun wird nach der Wohnfläche gefragt. Bitte achten Sie auch hier darauf die Wohnfläche richtig zu ermitteln. Auch hier können sich Fehler erheblich auf die Grundsteuer auswirken. Wir haben hier in unserem Blog erklärt, welche Räume zur Wohnfläche gehören und welche Räume nicht erklärt werden müssen.

Darüberhinaus können Sie sich mit einem Klick auf "?" ein Hilfsvideo zur Ermittlung der Wohnfläche ansehen. Dieses ist sehr umfangreich und sollte alle Fragen beantworten.

Schritt 13
Schritt 14

Garage oder Stellplatz

Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Garage, müssen Sie den entsprechenden Schalter auf "Ja" stellen und noch die Anzahl der Stellplätze erfassen.

Bitte beachten Sie, das Carports oder einfach Stellplätze im Freien (keine Tiefgaragenstellplätze) hier nicht eingetragen werden müssen.

Mit dem Klick auf "?" erhalten Sie weitere Erläuterungen.

Schritt 15

Die Eigentümer

Erfassen Sie hier, ob Ihnen das Grundstück allein oder zusammen mit weiteren Eigentümern gehört.

Auch zu dieser Frage finden Sie umfangreiche Erläuterungen wenn Sie auf das "?" klicken.

Schritt 16

Ihre Adresse

Geben Sie bitte hier die Daten der Eigentümer ein.

Ist die Adresse der Eigentümer identisch mit der Adresse des zu erfassenden Grundstücks, können Sie den Schalter in der Mitte der Seite auf "ja" umstellen. Die Adressdaten werden dann automatisch eingetragen.

Sollte das Grundstück Ihnen zusammen mit Ihrem Ehegatten gehören, geben Sie bitte bei Anteil am Grundstück bei jedem Ehegatten die "1" bei Zähler  und die "2" bei Nenner ein.

Hier wird nicht nach Ihrem Miteigentumsanteil im Fall von Wohneigentum gefragt.

Schritt 17

Die Besonderheiten

Im Fall einer Kernsanierung müssen Sie hier den Schalter auf "Ja" stellen und das Jahr der Kernsanierung erfassen.

Eine Kernsanierung kann sich erheblich auf den Grundsteuerwert auswirken. Beachten Sie daher unsere Erläuterungen hier in unserem Blog.

Mit dem Klick auf das "?" erhalten Sie ebenfalls umfangreiche Erläuterung zum Thema Kernsanierung und die Auswirkung auf den Grundsteuerwert.

Schritt 18

Grundsteuerermäßigungen

An dieser Stelle sind Eintragungen zu machen, die zu einer Grundsteuerermäßigung führen können.

Bitte klicken Sie hier auf das "?" um zu erfahren, ob Ihr Grundstück die Vorrausetzungen für eine Ermäßigung erfüllt.

Schritt 20

Das Aktenzeichen

Tragen Sie hier bitte das Aktenzeichen für Ihr Grundstück ein. Dieses finden Sie in dem Anschreiben Ihres Finanzamtes.

Weitere Alternativen, wie Sie zu Ihrem Aktenzeichen kommen haben wir hier erläutert.

Nachdem Sie das richtige Aktenzeichen erfasst haben, wird das zuständige Finanzamt automatisch eingetragen.

Schritt 22

Bestätigung

Haben Sie alle Angaben richtig erfasst, müssen Sie jetzt nur noch Ihre Daten zur Übermittlung an die Finanzverwaltung bestätigen.

Schritt 23
Schritt 24

Bezahlung

Damit Ihre Grundsteuererklärung jetzt digital an das Finanzamt übertragen werden kann geben Sie bitte Ihr noch Ihre Zahlungsdaten ein.

Bitte vergessen Sie nicht auch unseren Rabattcode 2WAC6B zu erfassen. Nach dem Klick auf "Einlösen" sollten 50,00 EUR von der Rechnung abgezogen werden.

Nach dem die Bezahlung abgeschlossen ist, wird Ihre Grundsteuererklärung automatisch digital an das zuständige Finanzamt versendet. Sie müssen sich um nichts weiter mehr kümmern.

Außerdem erhalten Sie per E-Mail eine Berechnung des Grundsteuerwerts für Ihr Grundstück. Diese können Sie verwenden um die Berechnung mit dem späteren Grundsteuerwertbescheid zu vergleichen.

Schritt 25

Geschafft!

Und keine Angst, das Eingeben der Daten geht sehr schnell. Auch wenn dieser Text durch die Bilder und Erläuterung sehr lang erscheint haben Sie Ihre Grundsteuererklärung in wenigen Minuten erledigt.